Geltendes Recht

Gesetzliche Grundlagen

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger sind im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SBG VII) geregelt. Dieses stellt für Unternehmer und seine Mitarbeiter verbindlich geltendes (autonomes) Recht dar. Zusammengefasst dürfen die Berufsgenossenschaften (BG) eigenständig Vorschriften erlassen, die aber durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden müssen.

 

Die wichtigsten BG-Vorschriften und Grundsätze für Flurförderzeug-Fahrer und deren Ausbildung sind:

 


DGUV 1: "Grundsätze der Prävention". Hier sind u.a. die Pflichten des Unternehmers geregelt.
DGUV 68: "Flurförderzeuge"
DGUV 308 001: "Grundsätze für Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand"

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